Beschluss:
Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, den
Auftrag für die Umlegung der Wasserleitung in der Schulstraße in eigener
Verantwortung zu vergeben, damit die Maßnahme in den Sommerferien ohne
Beeinträchtigung des Schulbetriebs durchgeführt werden kann.
Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des Auftragswerts wird erteilt.