Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, den Auftrag für die Umlegung der Wasserleitung in der Schulstraße in eigener Verantwortung zu vergeben, damit die Maßnahme in den Sommerferien ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebs durchgeführt werden kann.

Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des Auftragswerts wird erteilt.