Beschluss:
Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der neuen
Zufahrt zu den erforderlichen Stellplätzen nur dann zu, wenn vom Bauherrn eine rechtsverbindliche Zusage vorliegt, dass
sämtliche Kosten des Straßenumbaus, der aufgrund der geplanten neuen Lage und
Gestaltung der Zufahrt nötig wird, von ihm übernommen werden. Bei der
Befestigung der Zufahrt ist dabei die vorhandene Parkbucht miteinzubeziehen,
damit keine Splitterflächen entstehen.
Darüber hinaus
ist die durch die beiden neuen Stellplätze entfallende genehmigte Begrünung auf
dem Baugrundstück vom Bauherrn zu ersetzen.
Zum Bauantrag wird klargestellt, dass Gegenstand der Prüfung durch die Gemeinde nur die namentlich beantragten Punkte waren.