Beschluss:
Die Fragen in der
Bauvoranfrage vom 27.05.2022 werden wie folgt beantwortet:
1. Ist ein Anbau
eines beheizten und geschlossenen Wintergartens
möglich?
1.1 Option 1
Nordseite:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen in Aussicht.
Die erforderliche
Befreiung (Überschreitung der nördlichen Baugrenze) vom Bebauungsplan wird in
Aussicht gestellt.
1.2 Option 2
Ostseite:
Die
Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind nicht eingehalten.
Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen deswegen nicht in Aussicht.
2. Können wir
statt des bereits genehmigten Carports
auch eine Einzelgarage (geschlossen) erbauen?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen in Aussicht.
3. Ergänzung
eMail vom 13.06.2022, Erweiterung im EG:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen in Aussicht.
4. Im Fall der Nrn. 1.1 und 2 und 3 kann ein entsprechender Bauantrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.