Beschluss:
1. Der
Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen
der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) wird zugestimmt.
2. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird bevollmächtigt, die
vorliegende Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter
Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) zu
unterzeichnen.