Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3
BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der
Fassung vom 27.04.2022 zur Kenntnis.
2. Die Stellungnahmen der Behörden sowie die der
Öffentlichkeit werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage
B/126/2022 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.
3. Die Entwürfe der Begründung und des
Umweltberichts zum Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 in
der Fassung vom 27.04.2022 werden entsprechend geändert (Berichtigung des
Geltungsbereichs; II.1 der Sitzungsvorlage). Die Änderungen sind im Entwurf mit
Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.07.2022 eingearbeitet. Der
Entwurf ist Anlage der Sitzungsvorlage.
4. Im
Übrigen ist nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, die sich
durch die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgegebenen Stellungnahmen
ergeben haben, untereinander und gegeneinander eine über die beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs
für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 „GE nördlich der Tannenstraße“,
Hofolding, mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2022 nicht veranlasst. Die Verfahrensvermerke
sind entsprechend anzupassen.
5. Der
Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung und Umweltbericht in der
Fassung vom 27.04.2022 ist nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprechend zu überarbeiten und zu ergänzen.
6. Der so geänderte Planentwurf mit Begründung
und Umweltbericht erhält die Fassung vom 27.07.2022.
7. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 „GE nördlich der Tannenstraße“, Hofolding, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.07.2022 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.