Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2022 zur Kenntnis.

 

2.   Die Stellungnahmen der Behörden sowie die der Öffentlichkeit werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/126/2022 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.

 

3.   Die Entwürfe der Begründung und des Umweltberichts zum Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 in der Fassung vom 27.04.2022 werden entsprechend geändert (Berichtigung des Geltungsbereichs; II.1 der Sitzungsvorlage). Die Änderungen sind im Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.07.2022 eingearbeitet. Der Entwurf ist Anlage der Sitzungsvorlage.

 

4.   Im Übrigen ist nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, die sich durch die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgegebenen Stellungnahmen ergeben haben, untereinander und gegeneinander eine über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 „GE nördlich der Tannenstraße“, Hofolding, mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2022 nicht veranlasst. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend anzupassen.

 

5.   Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.04.2022 ist nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprechend zu überarbeiten und zu ergänzen.

 

6.   Der so geänderte Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht erhält die Fassung vom 27.07.2022.

 

7.   Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 „GE nördlich der Tannenstraße“, Hofolding, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.07.2022 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.