Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zu Bauvorhaben in Aussicht, die folgenden Rahmen
einhalten:
1. Die
Länge der Gebäude (N-S) darf max. 12,80 m betragen.
2. Die
Breite der Gebäude (W-O) darf max. 13,0 m betragen.
3. Die
Firsthöhe darf max. 9,95 m betragen.
4. Die
Wandhöhe darf max. 6,45 m.
5. Die
Dachneigung darf max. 32° betragen.
6. Die
faktische Baugrenze im Westen ist einzuhalten. Diese wird gebildet durch eine
gerade Linie von der südwestlichen Hausecke Bogenstr. 15a zur südwestlichen Hausecke
Bogenstr. 12p.
7. Die
Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen sind praxis- und nutzungsgerecht zu
gestalten. Dies ist durch Schleppkurven nachzuweisen. Die praxis- und
nutzungsgerechte Situierung wird bei den Varianten 1, 2, und 4 zum Teil bezweifelt.
8. Straßen- und wegerechtlich wird einer Erschließung nur über die bereits bestehende Zufahrt zugestimmt. Das bedeutet, dass die Garagensituierung im Südosten anders zu lösen ist.