Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu Bauvorhaben in Aussicht, die folgenden Rahmen einhalten:

1.   Die Länge der Gebäude (N-S) darf max. 12,80 m betragen.

2.   Die Breite der Gebäude (W-O) darf max. 13,0 m betragen.

3.   Die Firsthöhe darf max. 9,95 m betragen.

4.   Die Wandhöhe darf max. 6,45 m.

5.   Die Dachneigung darf max. 32° betragen.

6.   Die faktische Baugrenze im Westen ist einzuhalten. Diese wird gebildet durch eine gerade Linie von der südwestlichen Hausecke Bogenstr. 15a zur südwestlichen Hausecke Bogenstr. 12p.

7.   Die Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen sind praxis- und nutzungsgerecht zu gestalten. Dies ist durch Schleppkurven nachzuweisen. Die praxis- und nutzungsgerechte Situierung wird bei den Varianten 1, 2, und 4 zum Teil bezweifelt.

8.   Straßen- und wegerechtlich wird einer Erschließung nur über die bereits bestehende Zufahrt zugestimmt. Das bedeutet, dass die Garagensituierung im Südosten anders zu lösen ist.