Sitzung: 27.07.2022 BA/07/2022
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 11.07.2022 bauplanungsrechtlich unter
Beachtung nachfolgender Beschlüsse her:
Die
erforderlichen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenzen, § 2 Überschreitung
der Geschossflächenzahl, § 3 offene Bauweise) vom Bebauungsplan werden erteilt.
zugestimmt |
Ja: 6
Nein: 3 |
2. Die
Stellplatzsatzung ist nicht eingehalten (Stellplatz Nr. 11 auf dem
Nachbargrundstück, Flst. 12/9, Gem. Brunnthal, Münchner Str. 14a, § 4 Nr. 2 der Stellplatzsatzung).
Einer Abweichung
wird zugestimmt, wenn dessen Benutzung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde
rechtlich gesichert ist.
Die Gemeinde stimmt dabei straßen- und wegerechtlich der
geplanten unmittelbaren Zufahrt zu diesem erforderlichen Stellplatz direkt von
der Münchner Straße aus nicht zu, da dadurch im öffentlichen Bereich
Stellplätze verloren gehen. Damit ist er in der beantragten Form nicht
erschlossen und nicht nutzbar. Nach
Ansicht der Gemeinde ist damit Art. 47 BayBO (Stellplätze) nicht erfüllt,
sodass der Bauantrag bauordnungsrechtlich abzulehnen ist.
Die Gemeinde regt
an, ihn so anzuordnen, dass er über die vorhandene Zufahrt zum Grundstück Flst.
12/3, Gemarkung Brunnthal, erschlossen wird (bei Drehung des Stellplatzes um
90°).
zugestimmt |
Ja: 5
Nein: 4 |
3. Die
Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind nicht eingehalten.
Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |