Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 11.07.2022 bauplanungsrechtlich unter Beachtung nachfolgender Beschlüsse her:

Die erforderlichen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenzen, § 2 Überschreitung der Geschossflächenzahl, § 3 offene Bauweise) vom Bebauungsplan werden erteilt.

 

zugestimmt

Ja: 6    Nein: 3

 

 

2. Die Stellplatzsatzung ist nicht eingehalten (Stellplatz Nr. 11 auf dem Nachbargrundstück, Flst. 12/9, Gem. Brunnthal, Münchner Str. 14a, § 4 Nr. 2 der Stellplatzsatzung).

Einer Abweichung wird zugestimmt, wenn dessen Benutzung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist.

Die Gemeinde stimmt dabei straßen- und wegerechtlich der geplanten unmittelbaren Zufahrt zu diesem erforderlichen Stellplatz direkt von der Münchner Straße aus nicht zu, da dadurch im öffentlichen Bereich Stellplätze verloren gehen. Damit ist er in der beantragten Form nicht erschlossen und nicht nutzbar. Nach Ansicht der Gemeinde ist damit Art. 47 BayBO (Stellplätze) nicht erfüllt, sodass der Bauantrag bauordnungsrechtlich abzulehnen ist.

Die Gemeinde regt an, ihn so anzuordnen, dass er über die vorhandene Zufahrt zum Grundstück Flst. 12/3, Gemarkung Brunnthal, erschlossen wird (bei Drehung des Stellplatzes um 90°).

 

zugestimmt

Ja: 5    Nein: 4

 

 

3. Die Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind nicht eingehalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.

 

zugestimmt

Ja: 9    Nein: 0