Beschluss:
1. Der Bauausschuss der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3
BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 25.05.2022
zur Kenntnis.
2. Die Stellungnahmen werden entsprechend dem
Vortrag in der Sitzungsvorlage B/133/2022 (Anlage der Sitzungsniederschrift)
behandelt.
3. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, die sich durch
die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgegebenen Stellungnahmen ergeben
haben, untereinander und gegeneinander ist eine über die beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs
des Bebauungsplans Nr. 132 „Finkenweg Südwest“, Gudrunsiedlung, mit Begründung
in der Fassung vom 25.05.2022 nicht
veranlasst. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend anzupassen.
4. Der
Entwurf für den Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 25.05.2022 erhält zur Abgrenzung
gegenüber der Behandlung im Bauausschuss am 25.05.2022 das Fassungsdatum
„28.09.2022“. Ansonsten wird der Entwurf vom 25.05.2022 inhaltlich nicht
verändert.
5. Der Bebauungsplan Nr. 132 „Finkenweg Südwest“,
Gudrunsiedlung, mit Begründung in der Fassung vom 28.09.2022 wird gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.