Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der Bauausschuss der Gemeinde Brunnthal nimmt die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 25.05.2022 zur Kenntnis.

 

2.   Die Stellungnahmen werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/133/2022 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.

 

3.   Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, die sich durch die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgegebenen Stellungnahmen ergeben haben, untereinander und gegeneinander ist eine über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 132 „Finkenweg Südwest“, Gudrunsiedlung, mit Begründung in der Fassung vom 25.05.2022 nicht veranlasst. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend anzupassen.

 

4.   Der Entwurf für den Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 25.05.2022 erhält zur Abgrenzung gegenüber der Behandlung im Bauausschuss am 25.05.2022 das Fassungsdatum „28.09.2022“. Ansonsten wird der Entwurf vom 25.05.2022 inhaltlich nicht verändert.

 

5.   Der Bebauungsplan Nr. 132 „Finkenweg Südwest“, Gudrunsiedlung, mit Begründung in der Fassung vom 28.09.2022 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.