Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu den Austauschplänen vom 11.07.2022 (Eingang 05.08.2022) bauplanungsrechtlich mit folgender Begründung nicht her:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (südliche Wandhöhe im Bereich des nicht untergeordneten Zwerchgiebels).

 

2. Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der Lage der 2 neuen offenen Stellplätze, P3 und P4 (östlich der bestehenden Garagenzufahrt; jetzt P1 und P2), die beide direkt von der Ludwig-Thoma-Straße aus angefahren werden, nicht zu, da dadurch im öffentlichen Bereich Stellplätze verloren gehen. Damit sind sie in der beantragten Form nicht erschlossen und nicht nutzbar. Nach Ansicht der Gemeinde ist damit Art. 14 Abs. 2, 47 BayBO (Stellplätze) nicht erfüllt, sodass der Bauantrag bauordnungsrechtlich abzulehnen ist.