Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zu den Austauschplänen vom 29.07.2022 (Eingang
08.08.2022) bauplanungsrechtlich her.
Im Übrigen bleibt es beim Beschluss vom 23.03.2022, TOP 8 Ö, zum ursprünglichen Bauantrag BV-Nr. 2022/20.
Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zu den Austauschplänen vom 29.07.2022 (Eingang
08.08.2022) bauplanungsrechtlich her.
Im Übrigen bleibt es beim Beschluss vom 23.03.2022, TOP 8 Ö, zum ursprünglichen Bauantrag BV-Nr. 2022/20.