Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde kann im vorliegenden Fall aufgrund der Angaben im Nutzungskonzept nicht abschließend beurteilen, ob das geplante Bauvorhaben dem Wohnen oder der Beherbergung zuzuordnen ist. Dazu ist ein konkreteres Nutzungskonzept erforderlich, das insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten trifft:

 

             Wie oft und wie lang erfolgt die Vermietung (genaue Angaben, max. Aufenthaltsdauer)

             Wie groß sind die Wohnungen/Appartements

             Ist die Küche voll ausgestattet (Besteck, Geschirr, Gläser, Töpfe, etc.)

             Gibt es eine Rezeption

             Wie findet die Buchung und Vermietung statt

             Wird eine Verpflegung angeboten

             Gibt es Nebenräume für Bettwäsche, Möbel, Reinigungsmittel, Lebensmittel, etc

             Gibt es einen Zimmerservice

             Gibt es Gemeinschaftsräume

             Vorzulegen ist auch ein genauer Stellplatznachweis

 

Dem Antragsteller wird empfohlen, die Zulässigkeit eines Boardinghauses auch mit dem Landratsamt München zu klären.