Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.08.2022 (Eingang 22.08.2022) mit folgender Begründung nicht her:

Die erforderlichen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind nicht nachgewiesen. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.

 

2. Unter der Voraussetzung, dass für die Wohnung im Keller 2 (Wohnfläche > 40m²) weitere Stellplätze gem. der gemeindlichen Stellplatzsatzung über die bestehende Zufahrt nachgewiesen werden, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.