Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.08.2022 (Eingang 22.08.2022) mit
folgender Begründung nicht her:
Die
erforderlichen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind nicht
nachgewiesen. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.
2. Unter der Voraussetzung, dass für die Wohnung im Keller 2 (Wohnfläche > 40m²) weitere Stellplätze gem. der gemeindlichen Stellplatzsatzung über die bestehende Zufahrt nachgewiesen werden, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.