Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der Neusituierung der Stellplätze an der Höhenkirchner Straße (1x 3 Längsparker, 1x 1 Längsparker) nicht zu, da für die Zufahrt der dort vorgesehenen Stellplätze der Gehweg in gesteigerter Weise überfahren werden muss. Damit wird die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs beeinträchtigt. Zudem löst die gesteigerte Benutzung des Gehwegs einen erhöhten Unterhaltsaufwand aus.

Aus Sicht der Gemeinde ist die Situation im Bereich der Höhenkirchner Straße wegen des Parkdrucks nicht lösbar und kann deswegen nur in der Buchenstraße (dort besteht kein Gehweg) unter Berücksichtigung der Winterdienstanforderungen gelöst werden.