Beschluss: ohne Beschluss

Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten:

1. Die Feldgeschworenen der Gemeinde haben am 05.10.2022 als siebten Feldgeschworenen Herrn Michael Henn gewählt. Er hat die Wahl angenommen.

 

2. Die Herstellung des Soccer-5-Platzes in Hofolding verzögert sich wg. Lieferschwierigkeiten. Darüber hinaus musste der gemeindliche Bauhof die Zufahrt dorthin freischneiden, weil der TSV Hofolding e.V. seinen Unterhaltspflichten nach dem Pachtvertrag nicht nachgekommen ist. Dadurch sind der Gemeinde zusätzliche Kosten entstanden.

 

3. Kostensteigerung bei der Herstellung des Gemeindeblattes.

Der mit der Herstellung beauftragte Verlag ist mit Schreiben vom 19.10.2022 an die Gemeinde Brunnthal mit folgendem Anliegen herangetreten:

Das Gemeindeblatt wird in einer Auflage von ca. 2500 Stk. monatlich kostenlos an alle Haushalte verteilt. Die Finanzierung des Gemeindeblattes erfolgt durch den Anzeigenteil in alleiniger Verantwortung des Verlags.

Ab 2023 ergibt sich je nach Seitenumfang eine Kostensteigerung der reinen Druck- und Lieferkosten in Höhe von rund 22%. Eine Deckung der Mehrkosten über die Erhöhung der Anzeigenpreise schließt der Verlage derzeit aus (Gefahr Verlust Anzeigenkunden). Um die Kostensteigerung möglichst gering zu halten und abzufedern, bittet der Verlag, den Seitenumfang des Gemeindeblattes künftig auf 64 Seiten (derzeit i.d.R. 80 Seiten) einzugrenzen, um die Differenz aus der Einnahmenseite aus dem Anzeigenverkauf mit der erhöhten Ausgabenseite wirtschaftlich darstellen zu können. Laut Aussage des Verlages ergäben sich aus einem Wechsel zu einer anderen Druckerei keine wirtschaftlichen Vorteile. Eine Reduzierung der Seitenzahl auf 64 Seiten würde derzeit eine Kürzung des redaktionellen Teils von 16 Seiten bedeuten. Was wiederum zur Folge hätte, dass Pressemitteilungen z.B. des LRA im Gemeindeblatt nicht veröffentlicht werden könnten und die Beiträge der Kirchen, Einrichtungen und Vereine gekürzt werden müssten. Evt. ist anstatt der Reduzierung des Umfangs eine Kostenbeteiligung seitens der Gemeinde in Erwägung zu ziehen.

Der Gemeinderat spricht sich für die die Beibehaltung des momentanen Umfangs unter Übernahme der Mehrkosten aus (20:0; GRM Vorleitner ist abwesend).

 

4. Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung

Nach Auffassung des StMAS und StMUK sind Mittagsbetreuungen grundsätzlich zur Rechtsanspruchserfüllung geeignet, sofern sie bei Bedarf an fünf Wochentagen sowie grundsätzlich bis 16 Uhr angeboten werden (Unterlage wurde im RIS eingestellt).