Sachverhalt:
Der Umstieg auf
eine nachhaltige Wärmeversorgung stellt für die Gemeinde Brunnthal, die
Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen vor Ort nicht nur aufgrund der
aktuellen Rahmenbedingungen, sondern auch für die Zukunft eine große Herausforderung
dar. Um diese zu meistern, müssen langfristige Lösungen gefunden werden. Gerade
der Süd-Osten des Landkreises München und der Süd-Westen des Landkreises
Ebersberg können dabei auf einen wertvollen Schatz im Untergrund zurückgreifen,
die tiefengeothermische Wärme aus dem Molassebecken. Gleichzeitig spielt der
Ausbau der Nah- und Fernwärme eine entscheidende Rolle – sowohl im Kontext mit
der Tiefengeothermie als auch davon losgelöst (z.B. Nahwärmenetz Biomasse).
Die Gemeinde
überlegt als mögliche Übergangslösung bis zu einer eventuellen Versorgung mit
Fernwärme durch Tiefengeothermie (frühestens in ca. zehn Jahren möglich), die
Errichtung eines Biomasseheizwerkes mit Nahwärmenetz zur Versorgung der
kommunalen Liegenschaften im Ortsteil Brunnthal. In einigen dieser
Liegenschaften müssen die vorhandenen Ölheizungen in den nächsten Jahren
erneuert werden, weswegen zeitnah eine Lösung gefunden werden soll.
Die
Interessensabfrage zum Anschluss an ein potentielles Wärmenetz im Bereich der
Hauptstraßen in Brunnthal hat ergeben, dass zumindest ein gewisses Interesse an
einem solchen Wärmenetz besteht. Von den etwa 60 befragten Eigentümern ging von
35 eine Rückmeldung ein, von denen wiederum 18 Interesse bekundet haben. Die
aktuelle Kesselleistung der interessierten Gebäude beläuft sich auf ca. 350 –
450 kW, der jährliche Wärmebedarf liegt grob bei etwa 750 MWh. Die
gemeindlichen Liegenschaften im Ortsteil Brunnthal (Ortsmitte aufgrund der
neuen Pelletheizung nicht mit eingerechnet) haben eine Gesamtkesselleistung von
ca. 1.200 kW und einen jährlichen Wärmebedarf von etwa 1.200 MWh.
Deshalb möchte
die Gemeinde, den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben,
sich ebenfalls an das mögliche Nahwärmenetz anzuschließen. Da in diesem Fall durch
den Betrieb des Wärmenetzes eine gewerbliche Tätigkeit entstehen würde, wäre
die Gründung einer Betreiberfirma notwendig. Durch die Kooperation mit anderen
Kommunen bei der eventuellen Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft können
viele Synergieeffekte entstehen: gemeinsame Projektpartner, größere
Abnahmemengen und somit günstigere Preise.
Um mögliche
Potenziale wie die Tiefengeothermie, Biomasse, etc. sowie den Netzausbau
innerhalb der Gemeinden zu diskutieren und ein gemeinsames Vorgehen abstimmen zu
können, hat der erste
Bürgermeister bereits Kontakt mit den Nachbarkommunen aufgenommen, um an
einer interkommunalen Zusammenarbeit partizipieren zu können.
Mit dem
gemeinsamen Ziel, die Wärmewende voranzubringen und einen möglichst großen Teil
der Bevölkerung eine nachhaltige Versorgung anbieten zu können, soll eine
gemeinsame Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit den beteiligten Gemeinden entstehen.
In einer Vereinbarung werden der genaue
Zweck, die Aufgaben sowie die Deckung des Finanzbedarfes der ARGE geregelt. An
das Landratsamt München wurde die Bitte herangetragen, bei der Gründung der
ARGE sowohl finanziell als auch personell zu unterstützen.
Im Rahmen der
ARGE werden sowohl der Ausbau bestehender Wärmenetze, der Bau neuer Trassen als
auch die Erschließung weiterer Gemeinden oder Gemeindegebiete thematisiert und
die notwendige Erweiterung der Wärmeerzeugung geprüft. Dabei begrenzt sich der
interkommunale Zusammenschluss nicht auf den Ausbau eines physikalischen
Netzes, sondern soll auch individuelle Netzausbauziele der einzelnen Gemeinden
und mögliche Erzeugungsanlagen eruieren. Hierbei bietet die ARGE die
Möglichkeit, die personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung zu schonen und
die Synergieeffekte durch eine gleiche Ausgangssituation zu nutzen.
Beschluss:
1. Die Gemeinde Brunnthal tritt der ARGE Wärmewende bei. Die ARGE wird beauftragt, die möglichen Ausbaupfade der Fernwärmeversorgung mit den Nachbargemeinden abzustimmen und Wirtschaftlichkeit und Umsetzung in den Kommunen zu bündeln und zu begleiten.
2. Der Erste Bürgermeister o. V. i. A. wird ermächtigt, den Vertrag zur Gründung einer ARGE zu unterzeichnen.
3. Im ersten Schritt wird für die Tätigkeit der ARGE ein Budget von 8.000 Euro im Haushalt 2023 eingestellt.