Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Umstieg auf eine nachhaltige Wärmeversorgung stellt für die Gemeinde Brunnthal, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen vor Ort nicht nur aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen, sondern auch für die Zukunft eine große Herausforderung dar. Um diese zu meistern, müssen langfristige Lösungen gefunden werden. Gerade der Süd-Osten des Landkreises München und der Süd-Westen des Landkreises Ebersberg können dabei auf einen wertvollen Schatz im Untergrund zurückgreifen, die tiefengeothermische Wärme aus dem Molassebecken. Gleichzeitig spielt der Ausbau der Nah- und Fernwärme eine entscheidende Rolle – sowohl im Kontext mit der Tiefengeothermie als auch davon losgelöst (z.B. Nahwärmenetz Biomasse).

 

Die Gemeinde überlegt als mögliche Übergangslösung bis zu einer eventuellen Versorgung mit Fernwärme durch Tiefengeothermie (frühestens in ca. zehn Jahren möglich), die Errichtung eines Biomasseheizwerkes mit Nahwärmenetz zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften im Ortsteil Brunnthal. In einigen dieser Liegenschaften müssen die vorhandenen Ölheizungen in den nächsten Jahren erneuert werden, weswegen zeitnah eine Lösung gefunden werden soll.

 

Die Interessensabfrage zum Anschluss an ein potentielles Wärmenetz im Bereich der Hauptstraßen in Brunnthal hat ergeben, dass zumindest ein gewisses Interesse an einem solchen Wärmenetz besteht. Von den etwa 60 befragten Eigentümern ging von 35 eine Rückmeldung ein, von denen wiederum 18 Interesse bekundet haben. Die aktuelle Kesselleistung der interessierten Gebäude beläuft sich auf ca. 350 – 450 kW, der jährliche Wärmebedarf liegt grob bei etwa 750 MWh. Die gemeindlichen Liegenschaften im Ortsteil Brunnthal (Ortsmitte aufgrund der neuen Pelletheizung nicht mit eingerechnet) haben eine Gesamtkesselleistung von ca. 1.200 kW und einen jährlichen Wärmebedarf von etwa 1.200 MWh.

 

Deshalb möchte die Gemeinde, den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich ebenfalls an das mögliche Nahwärmenetz anzuschließen. Da in diesem Fall durch den Betrieb des Wärmenetzes eine gewerbliche Tätigkeit entstehen würde, wäre die Gründung einer Betreiberfirma notwendig. Durch die Kooperation mit anderen Kommunen bei der eventuellen Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft können viele Synergieeffekte entstehen: gemeinsame Projektpartner, größere Abnahmemengen und somit günstigere Preise.

 

Um mögliche Potenziale wie die Tiefengeothermie, Biomasse, etc. sowie den Netzausbau innerhalb der Gemeinden zu diskutieren und ein gemeinsames Vorgehen abstimmen zu können, hat der erste Bürgermeister bereits Kontakt mit den Nachbarkommunen aufgenommen, um an einer interkommunalen Zusammenarbeit partizipieren zu können.

 

Mit dem gemeinsamen Ziel, die Wärmewende voranzubringen und einen möglichst großen Teil der Bevölkerung eine nachhaltige Versorgung anbieten zu können, soll eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit den beteiligten Gemeinden entstehen.

 

In einer Vereinbarung werden der genaue Zweck, die Aufgaben sowie die Deckung des Finanzbedarfes der ARGE geregelt. An das Landratsamt München wurde die Bitte herangetragen, bei der Gründung der ARGE sowohl finanziell als auch personell zu unterstützen.

 

Im Rahmen der ARGE werden sowohl der Ausbau bestehender Wärmenetze, der Bau neuer Trassen als auch die Erschließung weiterer Gemeinden oder Gemeindegebiete thematisiert und die notwendige Erweiterung der Wärmeerzeugung geprüft. Dabei begrenzt sich der interkommunale Zusammenschluss nicht auf den Ausbau eines physikalischen Netzes, sondern soll auch individuelle Netzausbauziele der einzelnen Gemeinden und mögliche Erzeugungsanlagen eruieren. Hierbei bietet die ARGE die Möglichkeit, die personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung zu schonen und die Synergieeffekte durch eine gleiche Ausgangssituation zu nutzen.

 

Beschluss:

1.    Die Gemeinde Brunnthal tritt der ARGE Wärmewende bei. Die ARGE wird beauftragt, die möglichen Ausbaupfade der Fernwärmeversorgung mit den Nachbargemeinden abzustimmen und Wirtschaftlichkeit und Umsetzung in den Kommunen zu bündeln und zu begleiten.

2.    Der Erste Bürgermeister o. V. i. A. wird ermächtigt, den Vertrag zur Gründung einer ARGE zu unterzeichnen.

3.    Im ersten Schritt wird für die Tätigkeit der ARGE ein Budget von 8.000 Euro im Haushalt 2023 eingestellt.