Beschluss:
1. Der aktualisierten Verfahrensvereinbarung zum
Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen
neunjährigen Gymnasium (G9) wird zugestimmt.
2. Der
Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, die vorliegende aktualisierte
Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen
der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasium (G9) zu unterzeichnen.
Sollte die Unterzeichnung bereits erfolgt sein, wird diese hiermit genehmigt.