Beschluss:
Die in der Bauvoranfrage vom 09.12.2022 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist eine
Überschreitung der Baugrenze durch die geplante Kellererweiterung in südlicher
Richtung um 5m zulässig (Überschreitung bei Nachbar = 4m)?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 09.12.2022 in Aussicht.
Die erforderliche
Befreiung (Überschreitung der südlichen Baugrenze) vom Bebauungsplan für die
zusätzliche Erweiterung im Kellergeschoss um 5 m nach Süden wird in Aussicht
gestellt.
2. Ist eine
Nutzung als Wohn-/Hobbyraum möglich?
Eine Nutzung als
Wohn-/Hobbyraum ist bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässig.
Entsprechende
bauordnungsrechtliche Vorgaben sind einzuhalten.
3. Ist die
Außentreppe zulässig, die als 2. Rettungsweg genutzt wird?
Die Errichtung einer Außentreppe ist bauplanungsrechtlich zulässig. Die erforderliche Befreiung (Überschreitung der Baugrenze) wird in Aussicht gestellt.