Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Die in der Bauvoranfrage vom 09.12.2022 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist eine Überschreitung der Baugrenze durch die geplante Kellererweiterung in südlicher Richtung um 5m zulässig (Überschreitung bei Nachbar = 4m)?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 09.12.2022 in Aussicht.

Die erforderliche Befreiung (Überschreitung der südlichen Baugrenze) vom Bebauungsplan für die zusätzliche Erweiterung im Kellergeschoss um 5 m nach Süden wird in Aussicht gestellt.

 

2. Ist eine Nutzung als Wohn-/Hobbyraum möglich?

Eine Nutzung als Wohn-/Hobbyraum ist bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässig.

Entsprechende bauordnungsrechtliche Vorgaben sind einzuhalten.

 

3. Ist die Außentreppe zulässig, die als 2. Rettungsweg genutzt wird?

Die Errichtung einer Außentreppe ist bauplanungsrechtlich zulässig. Die erforderliche Befreiung (Überschreitung der Baugrenze) wird in Aussicht gestellt.