Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 16.12.2022 bauplanungsrechtlich mit folgender Begründung nicht in Aussicht.:

Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert und beeinträchtigt als sonstiges Vorhaben (gewerbliche Nutzung) öffentliche Belange (Flächennutzungsplan, Darstellung Mischgebiet, Wohnanteil aufgrund der Planung nicht mehr realisierbar).

 

2. Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der beantragten Zufahrt zu den erforderlichen Stellplätzen nicht zu. Die Erschließung muss über die vorhandene Zufahrt erfolgen. Damit sind die Stellplätze in der beantragten Form nicht erschlossen und nicht nutzbar. Nach Ansicht der Gemeinde ist damit Art. 14 Abs. 2 (Einfahrt im Einmündungsbereich der Staatsstraße), 47 BayBO (Stellplätze) nicht erfüllt, sodass der Bauantrag bauordnungsrechtlich abzulehnen ist.

 

3. Die Gemeinde weist auf die Anbauverbotszone von 20 m vom nördlichen Straßenrand der Staatsstraße St 2070 hin. Dies ist mit dem staatlichen Bauamt Freising abzustimmen.

 

4. Die Elektroladestationen müssen zur freien Landschaft nach Westen in Absprache mit dem Landratsamt München entsprechend eingegrünt werden (Ortsrandeingrünung).