Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

1.   Die Gemeinde erlässt eine Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis entsprechend dem Entwurf vom 08.02.2023. Der Entwurf ist Anlage der Gemeinderatsniederschrift.

 

2.   Bis auf weiteres beträgt die Gebühr für:

a)  die Erklärung im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Tarif-Nr. 601) die Mindestgebühr nach Tarifstelle 2.I.1/1.30 des staatlichen Kostenverzeichnisses für isolierte Befreiungen (derzeit 75.- €).

b)  die Erteilung von Negativzeugnissen (Tarif-Nr. 610) 20.- €.