Beschluss:
Der Anfrage vom 20.01.2023 zur Einleitung von
Bauleitplanverfahren für die Ausweisung eines
Sondergebiets für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (westlich Kirchstockach)
wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird im nächsten Schritt beauftragt, mit dem Antragsteller die weiteren Formalien für den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB abzustimmen und zur rechtlichen Begleitung einen qualifizierten Rechtsanwalt und ggf. einen Planer zu beauftragen.