Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses vom 01.03.2023, TOP 4 Ö, (8:0):

Folgende Klimaschutzziele werden festgelegt:

-        THG-Ziel 1:

Ziel-Wert für THG-Emissionen pro Einwohnerin/Einwohner im Jahr 2030: 3,0 t

-        THG-Ziel 2:

Ziel-Jahr, in dem energetische THG-Neutralität erwartet wird, wobei nur THG-Emissionen im Zusammenhang mit der Nutzung von Strom und Wärme betrachtet werden: 2035

-        THG-Ziel 3:

Ziel-Jahr, in dem generelle THG-Neutralität erwartet wird: 2040

 

Beschluss des Gemeinderats:

1. Der Gemeinderat übernimmt den Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses.

 

abgelehnt

Ja: 7    Nein: 10

 

 

2. Folgende Klimaschutzziele werden festgelegt:

-        THG-Ziel 1:

Ziel-Wert für THG-Emissionen pro Einwohnerin/Einwohner im Jahr 2030: 3,2t

-        THG-Ziel 2:

Ziel-Jahr, in dem energetische THG-Neutralität erwartet wird, wobei nur THG-Emissionen im Zusammenhang mit der Nutzung von Strom und Wärme betrachtet werden: 2040

-        THG-Ziel 3:

Ziel-Jahr, in dem generelle THG-Neutralität erwartet wird: 2045

 

zugestimmt

Ja: 14    Nein: 3