Beschluss:
Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 18.05.2020, wie er Gegenstand der Verwaltungsstreitsache Az. M 9 K 21.2058 ist, her.
Die erforderliche Befreiung (B.9.1) vom Bebauungsplan wird erteilt.
Beschluss:
Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 18.05.2020, wie er Gegenstand der Verwaltungsstreitsache Az. M 9 K 21.2058 ist, her.
Die erforderliche Befreiung (B.9.1) vom Bebauungsplan wird erteilt.