Nachtrag: 15.02.2023

Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 18.05.2020, wie er Gegenstand der Verwaltungsstreitsache Az. M 9 K 21.2058 ist, her.

Die erforderliche Befreiung (B.9.1) vom Bebauungsplan wird erteilt.