Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Darstellung des Bestandszustands und des Sanierungsbedarfes wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf eine weitere fachspezifische Bestandsanalyse wird verzichtet.

 

Im Vorfeld der Auftragsvergabe der Planungsleistungen ist ein Raumprogramm zu erstellen.

 

Entsprechend der Auftragswertschätzung ist entweder ein VgV-Verfahren zur Auswahl des Architekten (Objektplanungsleistungen) oder eine nationale Ausschreibung zu veranlassen.

 

Ggf. sind drei Angebote zur Auswahl des Betreuers für die Begleitung des Verfahrens einzuholen. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird zur Beauftragung ermächtigt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlichen Raumbedarf für heilpädagogische Nutzungen und die Finanzierung hierfür zu prüfen.