Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind nicht eingehalten. Dem Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung vom 08.02.2023 kann im speziellen Fall jedoch mit folgender Begründung zugestimmt werden:

Die Satzung bezweckt v.a. die Erhaltung des Ortsbildes und dient der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück zwischen dem bestehenden Wohngebäude und dem Ersatzbau für die bestehenden Garagen an gleicher Stelle. Das Ortsbild ist daher nicht beeinträchtigt. Da auf der Ostseite des Wohngebäudes keine Fenster sind, sind Belichtung und Belüftung nicht berührt. Die Wohnqualität ist daher ebenfalls nicht beeinträchtigt.