Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu den Austauschplänen, Stand 14.12.2022/01.03.2023, bauplanungsrechtlich her.

 

Die zusätzlich erforderliche Befreiung (§ 2: Überschreitung GFZ, § 3: max. Traufhöhe 6,20 m) vom Bebauungsplan wird erteilt.

 

2. Die Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind nicht eingehalten.

Der beantragten Abweichung wird zugestimmt, weil die Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn vorliegt.