Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zu den Austauschplänen, Stand 14.12.2022/01.03.2023,
bauplanungsrechtlich her.
Die zusätzlich
erforderliche Befreiung (§ 2: Überschreitung GFZ, § 3: max. Traufhöhe 6,20 m)
vom Bebauungsplan wird erteilt.
2. Die
Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind nicht eingehalten.
Der beantragten Abweichung wird zugestimmt, weil die Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn vorliegt.