Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 27.02.2023 bauplanungsrechtlich mit folgender Begründung nicht her:

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die erforderliche Befreiung (Überschreitung der südlichen Baugrenze) vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.

 

2. Unter der Voraussetzung, dass die Überschreitung der südlichen Baugrenze im KG auf max. 5 m reduziert wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.

 

3. Die Gemeinde weist darauf hin, dass weitere Stellplätze erforderlich sind, wenn eine zusätzliche Wohneinheit im KG entsteht. Sofern diese nicht nachgewiesen werden können, ist die zusätzliche Wohneinheit nicht zulässig.