Sitzung: 22.03.2023 BA/03/2023
Beschluss: zugestimmt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 27.02.2023 bauplanungsrechtlich mit
folgender Begründung nicht her:
Das Bauvorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die erforderliche
Befreiung (Überschreitung der südlichen Baugrenze) vom Bebauungsplan wird nicht
erteilt.
2. Unter
der Voraussetzung, dass die Überschreitung der südlichen Baugrenze im KG auf
max. 5 m reduziert wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten
Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss
behandelt werden.
3. Die Gemeinde weist darauf hin, dass weitere Stellplätze erforderlich sind, wenn eine zusätzliche Wohneinheit im KG entsteht. Sofern diese nicht nachgewiesen werden können, ist die zusätzliche Wohneinheit nicht zulässig.