Beschluss:
Die im Antrag auf
Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Frage 1
(Variante 1):
Ist nach
Abbruch des Bestandsgebäudes der Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines
Reihenhauses mit Tiefgarage entsprechend der Darstellung im Lageplan und
nachfolgenden Daten bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zu Variante 1 bauplanungsrechtlich her.
2. Frage 2
(Variante 2)
Ist nach
Abbruch des Bestandsgebäudes der Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, verbunden
durch
ein
gemeinsames Treppenhaus, mit Tiefgarage entsprechend der Darstellung im
Lageplan und
nachfolgenden
Daten bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zu Variante 2 bauplanungsrechtlich her.
3. Die Gemeinde bevorzugt von beiden Varianten die Variante 1.