Sitzung: 22.03.2023 GR/03.2/2023
Beschluss: ohne Beschluss
Eine Behandlung erübrigt sich, da durch die Ablehnung bei TOP 2 Ö die Rechtsgrundlage fehlt.
Sitzung: 22.03.2023 GR/03.2/2023
Beschluss: ohne Beschluss
Eine Behandlung erübrigt sich, da durch die Ablehnung bei TOP 2 Ö die Rechtsgrundlage fehlt.