Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 16.03.2023 mit folgender Begründung nicht her:

a. Die Erschließung der Wohnung ist nicht gesichert (Zugang über fremde Grundstücke).

b. Die Zufahrt zu den notwendigen Stellplätzen ist nicht gesichert (Zugang über fremde Grundstücke).

Ein Geh- und Fahrrecht über fremde Grundstücke ist in beiden Fällen nicht nachgewiesen.

 

2. Unter der Voraussetzung, dass die gesicherte Erschließung in beiden Fällen nachgewiesen wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.