Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 16.03.2023 mit folgender Begründung nicht
her:
a. Die
Erschließung der Wohnung ist nicht gesichert (Zugang über fremde Grundstücke).
b. Die Zufahrt zu
den notwendigen Stellplätzen ist nicht gesichert (Zugang über fremde
Grundstücke).
Ein Geh- und
Fahrrecht über fremde Grundstücke ist in beiden Fällen nicht nachgewiesen.
2. Unter der Voraussetzung, dass die gesicherte Erschließung in beiden Fällen nachgewiesen wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.