Beschluss:
1. Die Gemeinde
stimmt straßen- und wegerechtlich einer zusätzlichen Zufahrt im Nordwesten des
Grundstückes für einen weiteren Stellplatz gemäß Antrag vom 21.04.2023 unter
der Voraussetzung zu, dass der Antragsteller sämtliche Kosten für den Umbau
trägt.
2. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 23.03.2023 her.