Beschluss:
Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird zum eigenständigen Vollzug der beschlossenen Maßnahmen ermächtigt. Insbesondere können Maßnahmen vorrangig durch Personal des Bauhofs erledigt werden. Der Haushaltsansatz ist einzuhalten.
Beschluss:
Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird zum eigenständigen Vollzug der beschlossenen Maßnahmen ermächtigt. Insbesondere können Maßnahmen vorrangig durch Personal des Bauhofs erledigt werden. Der Haushaltsansatz ist einzuhalten.