Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde errichtet in der Glonner Str. 10 / Am Sonnenfeld 2 einen Neubau mit Wohnungen und einer Kindertagesstätte. Auf dem Dach des Gebäudes ist eine PV-Anlage mit einer Nennleistung 17,3 kWp installiert, was aufgrund der Ausrichtung eine maximale Erzeugungsleistung von 16,3 kW erwarten lässt. Die Herstellungskosten belaufen sich auf rund 20.000 €. Zzgl. kalkulatorischer Zinsen (bei 3%) betragen die Aufwendungen (ohne Wartung und Versicherung) rund 25.000 €.

 

Mit dem Osterpaket im Jahr 2022 der Bunderegierung hat sich die Einspeisevergütung geändert. Für neu installierte PV-Anlagen gibt es eine erhöhte Einspeisevergütung, insbesondere für Volleinspeisung. Neu ist hierbei die Unterscheidung der Einspeisevergütung zwischen „Teil- bzw. Überschusseinspeisung“ und „Volleinspeisung“:

·      Einspeisevergütung Teileinspeisung ins öffentliche Netz und Eigenverbrauch im Haus

Für PV-Anlage bis zu 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung 8,20 Cent/kWh.

Für PV-Anlage bis zu 40 kWp beträgt die Einspeisevergütung 7,10 Cent/kWh.

 

·      Einspeisevergütung Volleinspeisung ohne Eigenverbrauch im Haus

Für PV-Anlage bis zu 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung 13 Cent/kWh.

Für PV-Anlage bis zu 40 kWp beträgt die Einspeisevergütung 10,90 Cent/kWh.

 

Die Höhe der Einspeisevergütung ist ab der Inbetriebsetzung für die nächsten 20 Jahre festgeschrieben.

 

 

Option Teileinspeisung

Bei der Teileinspeisung verwendet die Gemeinde einen Teil des erzeugten Stroms selbst für die Kindertagesstätte, für den Betriebsstrom der Heizung sowie für den Allgemeinstrom (geschätzt 3.000 kWh) und erspart sich somit jährlich (3.000 kWh/Jahr x 0,544483 €/kWh =) 1.634,49 €. Dies ergibt in 20 Jahren 32.689,80 € (während des Zeitraums der Strompreisbremse 1.200 €/Jahr).

Hinzu kommen die Vergütungen der Teileinspeisung ins Stromnetz (10.000 kWh x 8,20 Cent/kWh =) mit 820 €/Jahr und für die verbleibenden 3.000 kWh (7,10 Cent / kWh =) 213 €/Jahr. Die Einspeisevergütung läge somit jährlich bei 1.033 €. Zusammen mit Ersparnis des geschätzten Stromeinkaufs von 1.634,49 €/a ergeben sich jährliche PV Erträge von 2.667,49 € und über die Laufzeit von 20 Jahren somit 53.349,80 €.

Zur Kalkulation des Stromverbrauchs wurde der Betriebsstrom der Heizung sowie der Allgemeinstrom der Ortsmitte Brunnthal herangezogen. Dieser betrug 2022 3.200 kWh. Entsprechend der E-Mail des beauftragten Ingenieurbüros wird der Verbrauch der Kindertagesstätte mit 4.000 kWh jährlich geschätzt.

Dabei wurde angenommen, dass ein Drittel des benötigten Strombedarfs für den Betriebsstrom Heizung und Allgemeinstrom (1.000 kWh) sowie die Hälfte des benötigten Strombedarfs für die Kindertagesstätte (2.000 kWh) durch den PV-Strom abgedeckt werden können.

 

 

Option Volleinspeisung

Die Gemeinde speist zu 100 % den erzeugten Strom in das Netz.

Unter der Annahme, dass 16.000 kWh erzeugt werden, beträgt die Einspeisevergütung für die ersten 10.000 kWh  13 Cent/kWh (= 1.300 €/Jahr) und für die verbleibenden 6.000 kWh  10,9 Cent / kWh (654 €/Jahr). Dadurch ergibt sich eine Einspeisevergütung von 1.954 €/Jahr, in 20 Jahren 39.080 €.

 

 

Kostendeckung der Anschaffungs- und kalkulatorischen Kosten für die PV-Anlage

 

Aktuell bezieht die Gemeinde den Strom zu einem Strompreis von 54,483 Cent/kWh inkl. Umlagen + Steuern (brutto).

Zusätzlich zu den Anschaffungskosten müssen noch jährlich 670 € Wartungskosten und jährlich 100 € für Versicherung aufgewendet werden sowie kalkulatorische Zinsen in Höhe von 5.561,22 € angesetzt werden.

 

 

Ermittlung Umlagefähige Kosten bei Teileinspeisung

 

Der Betriebsstrom für die Heizung sowie der Allgemeinstrom werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Unter der Annahme, dass 3.200 kWh jährlich benötigt werden und 1.000 kWh durch Eigenstrom abgedeckt wird, sind die restlichen 2.200 kWh vom Stromlieferanten zu beziehen (aktuell 54,483 Cent/kWh, 40 Cent/kWh wegen Strompreisbremse).

 

Für die Ermittlung der umlagefähigen Kosten für den Betriebsstrom der Heizung und den Allgemeinstrom für ca. 1.000 kWh jährlich sind von der Gemeinde die Kosten je kWh für den selbst erzeugten Strom festzusetzen.

 

Beschluss:

1.   Der erzeugte Strom der Photovoltaik-Anlage in der Glonner Straße 10/ Am Sonnenfeld 2 wird zum Teil im Gebäude für den Betriebsstrom der Heizung und den Allgemeinstrom sowie für die Kindertagesstätte verwendet (Eigenversorgung). Überschüssiger Strom ist in das Netz einzuspeisen.

 

2.   Der erzeugte Strom wird für den Betriebsstrom der Heizung sowie den Allgemeinstrom im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter zu einem Preis umgelegt, der 4 Cent niedriger ist als der Strompreis, den die Gemeinde im Vorjahr für die Strombelieferung der gemeindlichen Liegenschaften bezahlen musste.