Beschluss:
Das Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkstagswahlen 2023 wird auf 100,00 € je Wahlvorstandsmitglied festgelegt. Mitarbeiter der Verwaltung erhalten ebenfalls das Erfrischungsgeld.
Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Beschluss:
Das Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkstagswahlen 2023 wird auf 100,00 € je Wahlvorstandsmitglied festgelegt. Mitarbeiter der Verwaltung erhalten ebenfalls das Erfrischungsgeld.
Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.