Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Das Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkstagswahlen 2023 wird auf 100,00 € je Wahlvorstandsmitglied festgelegt. Mitarbeiter der Verwaltung erhalten ebenfalls das Erfrischungsgeld.

Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.