Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der erzeugte Strom der Photovoltaik-Anlage in der Glonner Straße 10/ Am Sonnenfeld 2 wird zum Teil im Gebäude für den Allgemeinstrom (Licht Treppenhaus, Aufzug, Heizungsanlagen), für die Kindertagesstätte als auch thermisch über ein Heizschwert in das Heizsystem als „Eigenversorgung“ verwendet. Darüber hinaus anfallender überschüssiger Strom ist in das Netz einzuspeisen.

 

2.   Der verbrauche PV-Strom für das Heizschwert wird im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Mieter zu dem Preis umgelegt, der im Vorjahr in der Heizkostenabrechnung je kWh ausgewiesen wird. Für das erste Betriebsjahr werden hierfür 0,09 €/kWh angesetzt.

 

3. Der Allgemeinstrom, der durch den PV-Strom erzeugt wird, wird zum tatsächlichen Strompreis des Energieversorgers abgerechnet.