Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 2
BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 13 Abs. 2 Nr. 3, 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Aktualisierung und
Digitalisierung des Flächennutzungsplans und der Begründung i.d.F.v. 09.11.2022
zur Kenntnis.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vortrag in der
Sitzungsvorlage B/079/2023 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.
3. Der Entwurf der Aktualisierung und
Digitalisierung des Flächennutzungsplans und der Begründung i.d.F.v. 09.11.2022
wird danach wie folgt geändert (Anm.: die Klammerzusätze verweisen auf die
Nummerierung bei der Prüfung und Abwägung):
A.
Planzeichnung
1. (II.3, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege)
Die fehlenden Bodendenkmäler werden
ergänzt (D-1-8035-0095 und D-1-8035-0094; Grenzbereich Lanzenhaar, Sauerlach).
2. (II.5, Bayernwerk Netz GmbH)
Die fehlenden Trafostationen werden nachgetragen.
3. (II.6, Die Autobahn GmbH des Bundes)
Die Baubeschränkungs- und –verbotszonen
entlang der Autobahnen werden ergänzt bzw. korrigiert und in unterschiedlicher
Strichstärke besser voneinander unterscheidbar gemacht.
4. (II.7, EMPG; II.11, Regierung von Oberbayern-Bergamt Südbayern)
Die verfüllten Bohrungen auf
Gemeindegebiet werden nachrichtlich aufgenommen (inkl. Planzeichen in der
Legende).
5. (II.9, Landratsamt
München-Bauleitplanung)
5.1 Die GFZ (0,5) für das WA südlich der
Eichendorffstraße wird gestrichen.
5.2 Südlich des Erlenweges wird das Planzeichen
„MD" ergänzt.
5.3. Nördlich der Zusestraße wird bei der DarsteIIung
„GroßfIächiger Einzelhandel“ noch „SO" ergänzt.
5.4 Die Darstellung „Fläche mit besonderer
ökologischer und gestalterischer Funktion“ im Bereich des GE Brunnthal Nord II
wird gestrichen.
5.5 Bei der Darstellung „SO Einzelhandel“ am
westlichen Ortseingang von Hofolding wird noch das Wort „großflächiger“
ergänzt.
5.6 Die Darstellung der Ortsrandbegrünung im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Blumenstraße“ wird in die WA-Fläche
verschoben.
5.7 Südlich des Kuckucksweges wird das
Planzeichen „WR" mit GFZ „0,3“ ergänzt.
5.8.1 Bei der Gemeinbedarfsfläche nördlich der
Jahnstraße wird als Planzeichen „Kulturelle Einrichtung“ mit Zweckbestimmung
„Vereinsheim“ ergänzt.
5.8.2 Bei
der Gemeinbedarfsfläche nördlich des Maurerwegs wird als Zweckbestimmung „Trachtenheim“
ergänzt.
5.8.3 Bei den Kirchen und der Kapelle in Hofolding
und Faistenhaar wird als Planzeichen „Kirche“ ergänzt.
5.9 Im Bereich
Bergstraße/Alpenring/Talstraße/Flurstraße werden die Planzeichen „WA" mit
jeweiliger GFZ ergänzt und auf die Verbindungspfeile verzichtet.
5.10 Am westlichen Ortseingang von Otterloh nördlich
der Kreisstraße wird die farbliche Darstellung beim MD von rot (WA) in braun
(MD) verändert (entsprechend der textlichen Darstellung).
5.11 Am westlichen Ortseingang von Hofolding wird
nördlich die Darstellungen „WA“ und „MD“ räumlich mit dem rechtskräftigen
Flächennutzungsplan in Übereinstimmung gebracht.
5.12 In der Legende werden die genannten Planzeichen
(frei zu haltender Blick auf die Kirche; erhaltenswerte Einzelbäume; geplante
Einzelbäume; Biotop geplant; Biotop-Verbundnetz geplant; Fläche, die bevorzugt
mit Laubgehölz aufgeforstet werden soll) als Hinweise deklariert.
6. (II.12, Staatliches Bauamt Freising)
6.1 Die Anbauverbotszone entlang der Staatsstraße
St 2070 wird bis zur westlichen Gemeindegrenze (Anschlussstelle Hofoldinger
Forst) fortgeführt.
6.2 Die Anbauverbotszone entlang der Bundesstraße
B 471 wird aufgenommen.
6.3 Die Anbauverbotszone im Nordosten entlang der
Staatsstraße St 2078 wird aufgenommen.
6.4 Die Straßenbezeichnung nach Südosten bei der
Kreuzung B471/Staatsstraße 2078 wird korrigiert. Statt „Kreisstraße M 12“ wird
„Staatsstraße St 2078“ verwendet.
6.5 Die Straßenbezeichnung „Kreisstraße M 11“
wird ab der Kreuzung Münchner Straße/ Hofoldinger Straße in Brunnthal Richtung
Höhenkirchen in „Kreisstraße M 10“ geändert.
B. Begründung
1. (II.7, EMPG; II.11, Regierung von Oberbayern-Bergamt Südbayern)
Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
2.
(II.9.5, Landratsamt München-Bauleitplanung)
Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
3.
(II.9.8, Landratsamt München-Bauleitplanung)
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans durch
den Bebauungsplan Nr. 132 „Finkenweg Südwest“ wird in der Begründung bei Nr.
3.3 ergänzt.
C. Verfahrensvermerke
(II.13)
Die Verfahrensvermerke werden auf
Basis des Musters der Planungshilfen für die Bauleitplanung 20/21 angepasst.
Die
Änderungen sind im Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.09.2023 eingearbeitet. Der Entwurf ist Anlage
der Sitzungsvorlage.
3. Im Übrigen ist nach Abwägung aller
öffentlichen und privaten Belange, die sich durch die im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens abgegebenen Stellungnahmen ergeben haben, untereinander
und gegeneinander eine über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs der
Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans und der Begründung
i.d.F.v. 09.11.2022 nicht veranlasst. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend
anzupassen.
4. Der nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen geänderte Planentwurf inkl. Begründung erhält die Fassung vom
13.09.2023.
5. Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal stellt
der Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans und der
Begründung i.d.F.v. 13.09.2023 fest.