Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 13 Abs. 2 Nr. 3, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans und der Begründung i.d.F.v. 09.11.2022 zur Kenntnis.

 

2.   Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/079/2023 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.

 

3.   Der Entwurf der Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans und der Begründung i.d.F.v. 09.11.2022 wird danach wie folgt geändert (Anm.: die Klammerzusätze verweisen auf die Nummerierung bei der Prüfung und Abwägung):

 

      A. Planzeichnung

      1. (II.3, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege)

      Die fehlenden Bodendenkmäler werden ergänzt (D-1-8035-0095 und D-1-8035-0094; Grenzbereich Lanzenhaar, Sauerlach).

 

      2. (II.5, Bayernwerk Netz GmbH)

      Die fehlenden Trafostationen werden nachgetragen.

 

      3. (II.6, Die Autobahn GmbH des Bundes)

      Die Baubeschränkungs- und –verbotszonen entlang der Autobahnen werden ergänzt bzw. korrigiert und in unterschiedlicher Strichstärke besser voneinander unterscheidbar gemacht.

 

      4. (II.7, EMPG; II.11, Regierung von Oberbayern-Bergamt Südbayern)

      Die verfüllten Bohrungen auf Gemeindegebiet werden nachrichtlich aufgenommen (inkl. Planzeichen in der Legende).

 

      5. (II.9, Landratsamt München-Bauleitplanung)

5.1   Die GFZ (0,5) für das WA südlich der Eichendorffstraße wird gestrichen.

5.2   Südlich des Erlenweges wird das Planzeichen „MD" ergänzt.

5.3.  Nördlich der Zusestraße wird bei der DarsteIIung „GroßfIächiger Einzelhandel“ noch „SO" ergänzt.

5.4   Die Darstellung „Fläche mit besonderer ökologischer und gestalterischer Funktion“ im Bereich des GE Brunnthal Nord II wird gestrichen.

5.5   Bei der Darstellung „SO Einzelhandel“ am westlichen Ortseingang von Hofolding wird noch das Wort „großflächiger“ ergänzt.

5.6   Die Darstellung der Ortsrandbegrünung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Blumenstraße“ wird in die WA-Fläche verschoben.

5.7   Südlich des Kuckucksweges wird das Planzeichen „WR" mit GFZ „0,3“ ergänzt.

5.8.1   Bei der Gemeinbedarfsfläche nördlich der Jahnstraße wird als Planzeichen „Kulturelle Einrichtung“ mit Zweckbestimmung „Vereinsheim“ ergänzt.

5.8.2 Bei der Gemeinbedarfsfläche nördlich des Maurerwegs wird als Zweckbestimmung „Trachtenheim“ ergänzt.

5.8.3   Bei den Kirchen und der Kapelle in Hofolding und Faistenhaar wird als Planzeichen „Kirche“ ergänzt.

5.9   Im Bereich Bergstraße/Alpenring/Talstraße/Flurstraße werden die Planzeichen „WA" mit jeweiliger GFZ ergänzt und auf die Verbindungspfeile verzichtet.

5.10 Am westlichen Ortseingang von Otterloh nördlich der Kreisstraße wird die farbliche Darstellung beim MD von rot (WA) in braun (MD) verändert (entsprechend der textlichen Darstellung).

5.11 Am westlichen Ortseingang von Hofolding wird nördlich die Darstellungen „WA“ und „MD“ räumlich mit dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan in Übereinstimmung gebracht.

5.12 In der Legende werden die genannten Planzeichen (frei zu haltender Blick auf die Kirche; erhaltenswerte Einzelbäume; geplante Einzelbäume; Biotop geplant; Biotop-Verbundnetz geplant; Fläche, die bevorzugt mit Laubgehölz aufgeforstet werden soll) als Hinweise deklariert.

 

      6. (II.12, Staatliches Bauamt Freising)

6.1   Die Anbauverbotszone entlang der Staatsstraße St 2070 wird bis zur westlichen Gemeindegrenze (Anschlussstelle Hofoldinger Forst) fortgeführt.

6.2   Die Anbauverbotszone entlang der Bundesstraße B 471 wird aufgenommen.

6.3   Die Anbauverbotszone im Nordosten entlang der Staatsstraße St 2078 wird aufgenommen.

6.4   Die Straßenbezeichnung nach Südosten bei der Kreuzung B471/Staatsstraße 2078 wird korrigiert. Statt „Kreisstraße M 12“ wird „Staatsstraße St 2078“ verwendet.

6.5   Die Straßenbezeichnung „Kreisstraße M 11“ wird ab der Kreuzung Münchner Straße/ Hofoldinger Straße in Brunnthal Richtung Höhenkirchen in „Kreisstraße M 10“ geändert.

 

B. Begründung

      1. (II.7, EMPG; II.11, Regierung von Oberbayern-Bergamt Südbayern)

      Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

2. (II.9.5, Landratsamt München-Bauleitplanung)

      Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

3. (II.9.8, Landratsamt München-Bauleitplanung)

Die Berichtigung des Flächennutzungsplans durch den Bebauungsplan Nr. 132 „Finkenweg Südwest“ wird in der Begründung bei Nr. 3.3 ergänzt.

 

C. Verfahrensvermerke

(II.13)

Die Verfahrensvermerke werden auf Basis des Musters der Planungshilfen für die Bauleitplanung 20/21 angepasst.

 

Die Änderungen sind im Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.09.2023 eingearbeitet. Der Entwurf ist Anlage der Sitzungsvorlage.

 

3.   Im Übrigen ist nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, die sich durch die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens abgegebenen Stellungnahmen ergeben haben, untereinander und gegeneinander eine über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs der Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans und der Begründung i.d.F.v. 09.11.2022 nicht veranlasst. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend anzupassen.

 

4.   Der nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen geänderte Planentwurf inkl. Begründung erhält die Fassung vom 13.09.2023.

 

5.   Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal stellt der Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans und der Begründung i.d.F.v. 13.09.2023 fest.