Beschluss:
1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf
Vorbescheid vom 27.06.2023
mit folgender Begründung nicht
her.:
Das Bauvorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Den
erforderlichen Befreiungen (A.3 Baugrenze, A.7 Flächen für Garagen, B.5c
Garagen Dachform u. Wandhöhe) wird nicht zugestimmt.
2. Einem Antrag in modifizierter Weise wird das Einvernehmen jedoch in Aussicht gestellt.