Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid vom 27.06.2023

mit folgender Begründung nicht

her.:

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Den erforderlichen Befreiungen (A.3 Baugrenze, A.7 Flächen für Garagen, B.5c Garagen Dachform u. Wandhöhe) wird nicht zugestimmt.

 

2. Einem Antrag in modifizierter Weise wird das Einvernehmen jedoch in Aussicht gestellt.