Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 04.07.2023 unter folgender
Voraussetzung her:
Der Einzelcarport
ist gemäß beiliegendem Plan einzugrünen.
Darüber hinaus
ist nördlich des genehmigten Stellplatzes 1 für Haus Ringstr. 10a eine
Grünfläche entlang der Ringstraße vorzusehen, um den Vorplatz der Häuser weiter
zu entsiegeln und zu entwässern.
Eine Entwässerung in den öffentlichen Bereich ist nicht zulässig.