Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 04.07.2023
aufgrund der Nähe zum östlich gelegenen öffentlichen Weg und aus
Sicherheitsgründen her.
Die erforderliche Befreiung (B.6.1 Einfriedungen entlang der Waldsäume nur mit Abstand) vom Bebauungsplan wird erteilt.