Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

A. Die im Antrag auf Vorbescheid vom 27.06.2023 gestellten Fragen werden in Bezug auf den neu eingereichten Änderungsplan, Stand 31.07.2023, wie folgt beantwortet:

1. Frage 1: Ist der Anbau einer Reihenhaushälfte entsprechend der Darstellung im Plan und nachfolgenden Daten (B 9,90 m, L 8,02 m, WH 6,45 m, FH 9,13 m, DN 28°, SD, 1 WE, 2 VG, GRZ 0,2, GFZ 0,59) bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen bauplanungsrechtlich her.

Der erforderlichen Befreiung (A.3 Baugrenze) wird zugestimmt.

 

2. Frage 2: Ist der Neubau einer Doppelgarage entsprechend der Darstellung im Plan und nachfolgenden Daten (B 6,00 m, L 6,00 m, WH 3,00 m, DN 30°, SD, 2 Stellplätze) bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen bauplanungsrechtlich her.

Den erforderlichen Befreiungen (A.7 Flächen für Garagen, B.5c Garagen Dachform u. Wandhöhe) wird

zugestimmt.

 

3. Frage 3: Ist der Anbau einer Einzelgarage entsprechend der Darstellung im Plan und nachfolgenden Daten (B 3,00 m, L 6,25 m, WH 3,00 m, DN 30°, SD, 1 Stellplatz) bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen bauplanungsrechtlich her.

Den erforderlichen Befreiungen (A.7 Flächen für Garagen, B.5c Garagen Dachform u. Wandhöhe) wird zugestimmt.

 

B. Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der neuen Zufahrt zur Einzelgarage und dem neuen Stellplatz für den Bestand im Westen (Almweg) nur dann zu, wenn vom Bauherrn eine rechtsverbindliche Zusage vorliegt, dass sämtliche Kosten des Straßenumbaus, der aufgrund der geplanten neuen Lage und Gestaltung der Zufahrt nötig wird, von ihm übernommen werden.

Die Gemeinde wird das Landratsamt hiervon unterrichten. Bis dahin liegt aus Sicht der Gemeinde keine gesicherte Erschließung vor.

 

C. Das Landratsamt wird gebeten, die Stellplätze für den Bestand (Einzelgarage und Stellplatz neu mit Zufahrt über den Almweg) baurechtlich zu sichern, damit die erforderlichen Stellplätze hierfür weiterhin nachgewiesen sind.