Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 02.08.2023 grundsätzlich unter folgender Voraussetzung in Aussicht:

Die erforderlichen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung und die notwendigen Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind im Bauantragsverfahren nachzuweisen.

 

Durch den Anbau sind entsprechend der Stellplatzsatzung 2 weitere Stellplätze nachzuweisen, sodass je Wohnung 2 Stellplätze nachgewiesen sind.

 

Eine Abweichung wird in beiden Fällen nicht in Aussicht gestellt.

 

Die Gemeinde weist darauf hin, dass für eine eigenständige Wohnung im DG ebenfalls 2 Stellplätze nachzuweisen wären.