Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 02.08.2023 grundsätzlich unter
folgender Voraussetzung in Aussicht:
Die
erforderlichen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung und die
notwendigen Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind im
Bauantragsverfahren nachzuweisen.
Durch den Anbau
sind entsprechend der Stellplatzsatzung 2 weitere Stellplätze nachzuweisen,
sodass je Wohnung 2 Stellplätze nachgewiesen sind.
Eine Abweichung
wird in beiden Fällen nicht in Aussicht gestellt.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass für eine eigenständige Wohnung im DG ebenfalls 2 Stellplätze nachzuweisen wären.