Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 10.08.2023 bauplanungsrechtlich her.

 

Die erforderlichen Befreiungen (Festsetzung I.7: Zahl der Vollgeschosse, Traufhöhe, Dachüberstand, Dachgaube, Aufrissschema Haustyp) vom Bebauungsplan werden erteilt.

 

2. Einer Abweichung von der Abstandsfläche wird in diesem speziellen Fall mit folgender Begründung zugestimmt:

Die Satzung wurde maßgeblich zur Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität, die im Gemeindegebiet durch größeren Abstand zwischen den Gebäuden geprägt ist, erlassen. Damit soll einer problematischen Nachverdichtung entgegengewirkt werden. Dieser Zweck ist durch das Vorhaben zwar beeinträchtigt. Das Vorhaben dient jedoch der Energieeinsparung (Erhöhung des Daches bedingt durch Dämmung) und der Nutzung erneuerbarer Energien (Dachstuhlertüchtigung bedingt durch den Aufbau einer PV-Anlage). Die damit verbundene Erhöhung ist begrenzt. Die Schaffung weiterer Wohneinheiten ist damit nicht verbunden. Vielmehr soll das bestehende Gebäude ohne weiteren Flächenverbrauch nachhaltig weitergenutzt werden (Einbau einer Dachgaube). Art. 63 Abs. 1 S. 1 und 2 Nrn. 1 und 3 BayBO sieht dafür bereits vor, dass Abweichungen erteilt werden sollen. Die mit dem Bauvorhaben verfolgten Ziele überwiegen deswegen den Belang der Abstandsflächensatzung zumal auch die betroffenen Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben.

 

3. Das Landratsamt München wird gebeten, die Anzahl der erforderlichen Stellplätze zu überprüfen und ggf. festzulegen. Nach Ansicht der Gemeinde sollten entsprechend der Stellplatzsatzung 4 Stellplätze vorhanden sein.