Sitzung: 27.09.2023 BA/09/2023
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
Die im Antrag auf
Vorbescheid vom 10.08.2023 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Frage 1
(Variante 1):
Ist nach
Abbruch des Bestandsgebäudes der Neubau von zwei Reihenhäusern mit Garagen
entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten
bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zu Variante 1 bauplanungsrechtlich her.
zugestimmt |
Ja: 5
Nein: 3 |
2. Frage 2 (Variante 2):
Ist nach Abbruch des Bestandsgebäudes der Neubau von zwei
Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage entsprechend der Darstellung im Lageplan und
nachfolgenden Daten bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zu Variante 2 bauplanungsrechtlich her.
Die Variante 2
ist die von der Gemeinde bevorzugte Lösung.
zugestimmt |
Ja: 8
Nein: 0 |
3. Der Immissionsschutz ist gegenüber den vorhandenen
Gewerbebetrieben, v.a. zum unmittelbar westlich gelegenen Supermarkt (massiv
heranrückende Wohnbebauung) und zur angrenzenden Staatsstraße im
Bauantragsverfahren nachzuweisen.
zugestimmt |
Ja: 8
Nein: 0 |
4. Die Befahrbarkeit der Stellplätze und Garagen sind im Bauantragsverfahren mittels Schleppkurven darzustellen.
zugestimmt |
Ja: 8
Nein: 0 |