Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

Die im Antrag auf Vorbescheid vom 10.08.2023 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Frage 1 (Variante 1):

Ist nach Abbruch des Bestandsgebäudes der Neubau von zwei Reihenhäusern mit Garagen entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu Variante 1 bauplanungsrechtlich her.

 

zugestimmt

Ja: 5    Nein: 3

 

 

2. Frage 2 (Variante 2):

Ist nach Abbruch des Bestandsgebäudes der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu Variante 2 bauplanungsrechtlich her.

Die Variante 2 ist die von der Gemeinde bevorzugte Lösung.

 

zugestimmt

Ja: 8    Nein: 0

 

 

3. Der Immissionsschutz ist gegenüber den vorhandenen Gewerbebetrieben, v.a. zum unmittelbar westlich gelegenen Supermarkt (massiv heranrückende Wohnbebauung) und zur angrenzenden Staatsstraße im Bauantragsverfahren nachzuweisen.

 

zugestimmt

Ja: 8    Nein: 0

 

 

4. Die Befahrbarkeit der Stellplätze und Garagen sind im Bauantragsverfahren mittels Schleppkurven darzustellen.

 

zugestimmt

Ja: 8    Nein: 0