Beschluss:
1. Die Einleitung der 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes "SO FPA Kirchstockach West“, Kirchstockach, wird
beschlossen. Der Planbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 13.09.2023, der
Anlage der Gemeinderatsniederschrift ist.
Folgendes Grundstück ist betroffen:
Flst. 946 Teilfläche, Gemarkung Brunnthal.
Die
Änderung hat das Ziel, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Mit der
Erzeugungsanlage soll eine ökonomische und ökologische Energieversorgung der
naheliegenden Jochen-Schweizer-Arena ermöglicht werden. Die lokale
Energieerzeugung und Direktlieferung ermöglicht eine nachhaltige und
CO2-neutrale Energieversorgung und wirtschaftliche Planungssicherheit. Sollte
die Direktversorgungsleitung aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht
umsetzbar sein, ist eine Einspeisung in das öffentliche Netz von Bayernwerk in
der Taufkirchner Straße ebenso möglich.
Folgende
Ziele werden mit der Bauleitplanung v.a. verfolgt:
- Belange des Umweltschutzes (Nutzung
erneuerbarer Energien; § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB),
- die Belange der Wirtschaft (§ 1 Abs. 6
Nr. 8 Buchst. a BauGB),
- die Belange der Erhaltung,
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. c BauGB),
- die Belange der Versorgung, insbesondere
mit Energie (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. e BauGB).
Dafür soll
die derzeitige Darstellung („Fläche für die Landwirtschaft“; Hinweis: „Fläche,
die ggf. bevorzugt mit Laubgehölz aufgeforstet werden soll“; „Fläche die
bevorzugt extensiv bewirtschaftet werden soll“) in ein Sondergebiet mit
Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“, „Grünfläche“ und „Flächen
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“ geändert werden.
3. Auf
Grundlage der Planentwürfe vom 13.09.2023 ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und gleichzeitig sind
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zu beteiligen.
4. Das Bauleitplanverfahren wird in der
Prioritätenliste für Bauleitplanverfahren im Rang 1 an 2. Stelle zusammen mit
dem zugehörigen Bebauungsplanverfahren eingestuft.