Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag vom 28.08.2023 auf Verlängerung der Herstellungsfrist für die Ausgleichsfläche wird für das Grundstück Flst. 2385/2, Gemarkung Hofolding, zugestimmt.

Auf dem Grundstück Flst. 126/4, Gemarkung Brunnthal, ist die bereits jetzt festgelegte Ausgleichsfläche unverändert spätestens im Dezember 2023 herzustellen.