Beschluss:
Dem Antrag vom 28.08.2023 auf Verlängerung der Herstellungsfrist für die Ausgleichsfläche wird für das Grundstück Flst. 2385/2, Gemarkung Hofolding, zugestimmt.
Auf dem Grundstück Flst. 126/4, Gemarkung Brunnthal, ist die bereits jetzt festgelegte Ausgleichsfläche unverändert spätestens im Dezember 2023 herzustellen.