Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Beschluss:

Die Hydrogeologische Standortbewertung und Gefährdungsbeurteilung der Windenergieanlagen WEA 1 bis 3 Hofoldinger Forst vom 04.09.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Auflagen sind zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 7). Dies gilt auch für die Bedingungen des Merkblatts Nr. 1.2/8 des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz (Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen; vgl. Abschnitt 4).

Die Gemeinde bittet darum, vom Inhalt der Genehmigung und vom Baustellenbeginn informiert zu werden, um die Arbeiten begleiten zu können.