Beschluss:
Die Hydrogeologische
Standortbewertung und Gefährdungsbeurteilung der Windenergieanlagen WEA 1 bis 3
Hofoldinger Forst vom 04.09.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Die darin
vorgeschlagenen Maßnahmen und Auflagen sind zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt
7). Dies gilt auch für die Bedingungen des Merkblatts Nr. 1.2/8 des Bayerischen
Landesamts für Umweltschutz (Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von
Windkraftanlagen; vgl. Abschnitt 4).
Die Gemeinde bittet darum, vom Inhalt der Genehmigung und vom Baustellenbeginn informiert zu werden, um die Arbeiten begleiten zu können.