Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Beschluss:

1.   Der Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 BauGB auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird zur Kenntnis genommen.

 

2.   Das bisherige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 „Seniorenzentrum Hofolding West” wird in das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO Seniorenzentrum Hofolding West” überführt.

 

3.   Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 133 „Seniorenzentrum Hofolding West“ mit Begründung i.d.F.v. 11.05.2022 zur Kenntnis.

 

4.   Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit und die sonstigen Punkte werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/134/2023 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt. Die sich aus der Sitzungsvorlage ergebenden Änderungen sind im Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.11.2023 eingearbeitet. Dieser ist Grundlage des weiteren Verfahrens und liegt dem Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 BauGB vom 17.10.2023 zugrunde (vorhabenbezogener Bebauungsplan). Eine Änderung dieses Entwurfs aufgrund heutiger Behandlung ist nicht veranlasst.

 

5.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO Seniorenzentrum Hofolding West“, Hofolding, mit Begründung in der Fassung vom 08.11.2023 wird gebilligt.

 

6.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO Seniorenzentrum Hofolding West“, Hofolding, mit Begründung in der Fassung vom 08.11.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.