Beschluss:
1. Der Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12
Abs. 2 S. 1 BauGB auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens wird zur Kenntnis genommen.
2. Das bisherige Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 133 „Seniorenzentrum
Hofolding West” wird in das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 133 „SO
Seniorenzentrum Hofolding West” überführt.
3. Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.
133 „Seniorenzentrum Hofolding West“ mit Begründung i.d.F.v. 11.05.2022 zur
Kenntnis.
4. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit und die sonstigen
Punkte werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/134/2023
(Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt. Die sich aus der Sitzungsvorlage
ergebenden Änderungen sind im Entwurf mit Begründung in der Fassung vom
08.11.2023 eingearbeitet. Dieser ist Grundlage des weiteren Verfahrens und
liegt dem Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 BauGB vom
17.10.2023 zugrunde (vorhabenbezogener Bebauungsplan). Eine Änderung dieses
Entwurfs aufgrund heutiger Behandlung ist nicht veranlasst.
5. Der Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO Seniorenzentrum Hofolding
West“, Hofolding, mit Begründung in der Fassung vom 08.11.2023 wird gebilligt.
6. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO
Seniorenzentrum Hofolding West“, Hofolding, mit Begründung in der Fassung vom
08.11.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und parallel die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.