Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 31.
Flächennutzungsplanänderung und der Begründung i.d.F.v. 11.05.2022 zur
Kenntnis.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit werden entsprechend
dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/135/2023 (Anlage der
Sitzungsniederschrift) behandelt. Die sich daraus ergebenden Änderungen sind im
Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.11.2023 eingearbeitet.
3. Der Entwurf
der 31. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom
08.11.2023 wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der
Fassung vom 08.11.2023 gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.