Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Abweichung vom 24.10.2023 her.

Der Stauraum von mind. 5 m zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche entsprechend der Stellplatzsatzung (§ 5 Nr. 2) ist nicht eingehalten. Einer Abweichung wird wegen der Lage der Garage und ihrer Zufahrt sowie der beantragten Ausführung zugestimmt.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Wandhöhe der Garage auf max. 3 m zu begrenzen ist (Privilegierung als Grenzgarage).