Beschluss:
1.
Der Auftrag für das Gewerk Zimmerer- und
Holzbauarbeiten wird
entsprechend dem Vergabevorschlag des Planers vom 04.12.2023 an die Fa. Fa. G.
Schuder Zimmerei und Sägewerk, Kumpfmühle 1, 85560 Ebersberg, vergeben.
Auszahlungsanordnung bis zur Höhe
des Auftragswerts wird erteilt.
2. Die erneute Ausschreibung des Gewerks Dachdeckungsarbeiten wird zur Kenntnis genommen.
Vorausgesetzt,
dass das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenprognose vom 04.12.2023
liegt, wird der erste Bürgermeister o. V. i. A. ermächtigt den Auftrag zu
erteilen.
3. Die erneute Ausschreibung des Gewerks Spenglerarbeiten wird zur Kenntnis genommen.
Vorausgesetzt,
dass das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenprognose vom 04.12.2023
liegt, wird der erste Bürgermeister o. V. i. A. ermächtigt den Auftrag zu
erteilen.
4.
Der Auftrag für das Gewerk Estricharbeiten
wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Planers vom 04.12.2023 an die
Fa. DK-Bau GmbH, Von-Miller-Straße 3, 93092 Barbing - Unterheising, vergeben.
Auszahlungsanordnung bis zur Höhe
des Auftragswerts wird erteilt.
5.
Der Auftrag für das Gewerk Verputzarbeiten
wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Planers vom 04.12.2023 an die
Fa. Hauland GmbH,
Haulander Weg 62, 21107 Hamburg, vergeben.
Auszahlungsanordnung bis zur Höhe
des Auftragswerts wird erteilt.
6.
Der Auftrag für das Gewerk TGA
Elektrotechnik wird
entsprechend dem Vergabevorschlag des Fachplaners vom 28.11.2023 an die
Fa. EAS Elektro-Anlagen-Service GmbH, Langwied 19, 85560 Ebersberg, vergeben.
Auszahlungsanordnung bis zur Höhe
des Auftragswerts wird erteilt.
7. Der Auftrag für das Gewerk TGA Lüftungstechnik wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Fachplaners vom 28.11.2023 an die Fa. Michael Graf GmbH, Brunhamstraße 21, 81249 München, vergeben.
Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des Auftragswerts wird erteilt.
8.
Der Auftrag für das Gewerk TGA Heizung
und Sanitär wird entsprechend dem
Vergabevorschlag des Fachplaners vom 28.11.2023 an die Fa. T. Schieweck-Max
Funke Heizung GmbH, Ottobrunn, vergeben.
Auszahlungsanordnung bis zur Höhe
des Auftragswerts wird erteilt.
9. Die Kostenberechnung vom 04.12.2023 wird zur Kenntnis genommen.