Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Erteilung einer befristeten Baugenehmigung für 5 Jahre ab Genehmigungserteilung für die Nutzungsänderung der unter dem 3. Juli/12. September 1995 (Az. 91-824-404/91-823-303) genehmigten Biomüllvergärungsanlage des Landkreises München auf dem Anwesen Taufkirchner Straße 1, 85649 Brunnthal, in eine Müllumladestation ohne bauliche Eingriffe her.

 

Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Müllumladestation im Gewerbegebiet nach der Art der Nutzung zulässig und der Verkehr nicht höher als bisher ist.